Ihre Anwälte für Handelsrecht
Das Handelsrecht besitzt vielfältige Facetten. PSP Rechtsanwälte decken u.a. die nachfolgenden Bereiche ab.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der PSP Rechtsanwälte betrifft die Vertragsgestaltung. Dies betrifft auch komplexere Vereinbarungen, wie z.B. Rahmenlieferverträge, Vertriebsverträge, Outsourcing-Verträge, Franshiseverträge, Maklerverträge, Handelsvertreterverträge, Kooperationsverträge – auch mit ausländischen Vertragspartnern.
Darüber hinaus erstreckt sich die Beratung der PSP Rechtsanwälte im Bereich der Vertragsgestaltung auch auf die Erstellung oder Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Sicherstellung ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag. Dabei besteht eine Besonderheit darin, dass PSP Rechtsanwälte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die individuellen Bedürfnisse und ggf. auch bisherigen negativen Erfahrungen des von ihnen betreuten Unternehmens anpassen, um zukünftig möglichst Rechtschutzlücken zu vermeiden.
Zum Handelsrecht zählt mittlerweile auch der Außenauftritt eines Unternehmens, wie z.B. die rechtlich ordnungsgemäße Ausgestaltung des eigenen Internetauftritts (einschließlich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, die korrekte Abwicklung von Bestellungen beim Online-Shop gegenüber Verbraucher und Gewerbetreibenden) sowie die Einhaltung von Formalien auf E-Mails und Briefbögen. Auch in diesem Bereich stehen Ihnen PSP Rechtanwälte als versierte Ansprechpartner zur Verfügung.
Eine besondere Expertise der Kanzlei PSP besteht auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts. Dies betrifft nicht nur die wechselseitigen Rechte und Pflichten von Unternehmer und Handelsvertreter sowie deren branchenspezifische Ausgestaltung, sondern auch das regelmäßig relevante Thema des Handelsvertreter-Ausgleichsanspruchs (§ 89b HGB).
Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre rechtlichen Interessen in handelsrechtlichen Gerichtsverfahren, z.B. betreffend Gewährleistungsansprüche, Lieferverzug, höhere Gewalt, Produkthaftung.