Erbrecht

Ihre Fachanwälte für Erbrecht

Erbrecht KölnErben und Vererben, lebzeitig gestalten und letztwillig verfügen sind die zentralen Vorgänge, die wir in unserem erbrechtlichen Dezernat für unsere Mandanten betreuen.

Wir haben langjährige Erfahrungen in der Erbschaftsplanung und Gestaltung lebzeitiger und letztwilliger Verfügungen. Das Thema ist heikel und sensibel, indes auch von erheblicher wirtschaftlicher und emotionaler Bedeutung. Die Endlichkeit der eigenen – auch vermögensmäßigen – Existenz und das Eingebundensein in – intakte oder nicht intakte – familiäre und unternehmerische/gesellschaftsrechtliche Strukturen halten viele von der Beschäftigung damit ab.

Das ist oft die falsche Entscheidung. Wer sich nicht (ausreichend) mit dem Thema befasst, gibt das Heft des Handelns aus der Hand und unterwirft sein Vermögen der gesetzlichen Erbfolge oder einer schnellen standarisierten 08/15-Lösung, die oft nicht seinem wirklichen Willen entspricht, dass Nachlassvermögen einem erhöhten steuerlichen Zugriff des Staates aussetzt und später häufig lange, kostspielige Erbstreitigkeiten auslöst, welche die Familienmitglieder belasten, das Familienvermögen zersplittern und nicht selten zu tiefen Zerrüttungen in der Familie führen.

Dem wirken wir mit unserer strukturierten Erbschaftsplanung entgegen. Auf der Basis fundierter Kenntnisse der zahlreichen erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten erarbeiten wir in persönlichen Gesprächen in Ruhe stufenweise und systematisch den wahren Willen des/der Erblasser(s). Dafür sind Einfühlungsvermögen, Lebenserfahrung, psychologisches Geschick, soziologische Kenntnisse von Familien- und Unternehmensstrukturen sowie die sorgfältige Aufbereitung des Sachverhaltes und der Lebensumstände von erheblicher Bedeutung.

Wir klären die persönlichen Verhältnisse und betrachten auf dieser Basis, zu welchen Ergebnissen die bisherigen lebzeitigen oder letztwilligen Gestaltungen bzw. die gesetzliche Erbfolge führen würden.

Dies ist der Ausgangspunkt für die Erarbeitung des wirklichen Willens des Erblassers. Manche haben keine konkreten Vorstellungen oder Konzepte, diese entwickeln wir dann gemeinsam mit Ihnen. Andere kommen mit sehr konkreten Vorstellungen und Konzepten. Hier verifizieren wir, ob diese tatsächlich Ihrem wirklichen Willen entsprechen und erbrechtlich umsetzbar sind. Bei Ehegatten bestehen mitunter auch unterschiedliche Vorstellungen. Wir befördern dann die Kommunikation und stehen für die gemeinsame Willensbildung als Berater und Diskussionspartner zur Seite.

Schließlich erarbeiten wir zu dem festgestellten wirklichen Willen aus den zahlreichen erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten die richtige rechtliche Umsetzung durch letztwillige Verfügung (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) und/oder lebzeitige Gestaltung (Schenkung, Übertragungsvertrag, Verfügungen auf den Todesfall), wobei insbesondere die Regelungen zur ggf. schrittweisen Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten von großer Bedeutung sind. Erheblich zugenommen haben in den letzten Jahren auch die Gestaltungen über selbständige oder unselbständige (fiduziarische) Stiftungen.

Wir sind auch als Testamentsvollstrecker tätig und begleiten Sie nach dem Eintritt von Erbfällen in allen denkbaren Konstellationen, als Erbe, Miterbe, Miterbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigter/ Enterbter, Testamentsvollstrecker, Gläubiger oder Schuldner.

Unser Focus ist die zügige außergerichtliche Streitbeilegung und gütliche Klärung des Erbfalles im wohlverstandenen besten Interesse des Mandanten und der weiteren Beteiligten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen und Nachlassinventaren, bei der Abwicklung von Erbschaften, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und bei der Geltendmachung oder Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen und Pflichtteilsrechten.

Wir vertreten unsere Mandanten auch in allen entsprechenden gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten, Verfahren, Auseinandersetzungen und Erbscheinverfahren, sei es als Beteiligte, Kläger oder Beklagte.

Zu dem erweiterten Themenkreis gehören schließlich die Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten.

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