Familienrecht

Ihr Anwalt für Familienrecht

Familienrecht KölnFamilien sind ein ebenso komplexes wie dynamisches soziales Gebilde. Im Familienrecht begleiten wir Sie dabei in allen rechtlichen Belangen.

Immer häufiger bilden sich Familien vor oder ohne Ehe. Wir sind mit den Themen nichteheliche bzw. eingetragene Lebensgemeinschaft vertraut und beraten und unterstützen Sie bei entsprechenden Vereinbarungen.

Ist eine Eheschließung beabsichtigt, empfiehlt sich häufig ein Ehevertrag, insbesondere wenn Ehepartner umfangreiches Vermögen oder ein Unternehmen in die Ehe einbringen oder ein Ehepartner aufgrund eines gemeinsamen Kinderwunsches beruflich pausieren möchte. Wir verfügen über umfangreiche langjährige Erfahrungen und große Expertise bei der Besprechung, Erarbeitung und Gestaltung von Eheverträgen.

Sind an einer Eheschließung Ehepartner unterschiedlicher Nationalität beteiligt, ergeben sich spezielle Rechtsfragen, bei deren Klärung und Regelung wir Sie begleiten.

Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, sind wir ihr Ihr versierter und erfahrener Partner an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen nicht nur mit rechtlicher Kompetenz, sondern auch mit Einfühlungsvermögen, Lebenserfahrung und psychologischem Geschick bei der Klärung und Regelung der in dieser menschlich oft schwierigen und belastenden Situation auftretenden Rechtsfragen wie zum Beispiel Unterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht, Kindesumgang, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausratsteilung etc.

Dabei ist es unser Fokus und Ziel, soweit möglich, einvernehmliche Regelungen herbeizuführen. Wir können auf eine Vielzahl erfolgreich verhandelter Scheidungsfolgenvereinbarungen verweisen. Ist kein Einvernehmen zwischen scheidungswilligen Ehepartnern herstellbar, setzen wir Ihre Interessen auch gerichtlich engagiert durch.

Im Unterhaltsrecht sind wir nicht nur hinsichtlich des Ehegatten- und Kindesunterhalts versiert, sondern verfügen auch über entsprechende Erfahrungen des Elternunterhalts, der durch staatliche Institutionen gegenüber Kindern geltend gemacht wird, falls deren Eltern nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wir vertreten unsere Mandanten engagiert auch in allen entsprechenden gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten, Verfahren, vor Zivil- oder Familiengerichten oder aber staatlichen Stellen, sei es als Beteiligte, Kläger oder Beklagte.

Zu dem erweiterten Themenkreis gehören schließlich die Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten sowie die Spezialmaterie des Heimrechts.

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