Gesellschaftsrecht

Ihre Experten für Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht KölnIm Gesellschaftsrecht sind PSP Rechtsanwälte sowohl im Bereich der Konzeption und Vertragsgestaltung als auch des gerichtlichen Rechtsschutzes tätig, falls sich Differenzen innerhalb einer Gesellschaft nicht einvernehmlich beilegen lassen.

Wir betreuen konzeptionell die Gründung von Gesellschaften und Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, insbesondere Gesellschaften Bürgerlichen Rechts, eingetragene Vereine, OHG und KGs, GmbH & Co. KG, GmbH, AG etc. Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang die Anpassung der Gesellschafsverträge an die individuellen Zielsetzungen, Interessen und Bedürfnisse der jeweiligen Gesellschafter, welche in Standardformularen naturgemäß keine Berücksichtigung finden. Parallel hierzu erstellen oder überprüfen wir Geschäftsführer- oder Vorstandsverträge bzw. passen diesen aktuellen Zielsetzungen, z.B. dem Corporate Governance Codex an.

Über eine besondere Expertise verfügen wir im Bereich des Unternehmenskaufs und der Generationsnachfolge. PSP Rechtsanwälte begleiten – gerne zusammen mit den jeweiligen Steuerberatern von Verkäufer oder Käufer bzw. beteiligten Unternehmensberatern – die Abwicklung eines Unternehmenskaufs (Share- oder Asset-Deal) von der Prüfung, über die Verhandlungen bis zum Vertragsabschluss. Sofern bei einem Unternehmen eine Generationsnachfolge zur Diskussion steht, haben wir bereits mehrfach erfolgreich – auch atypische – Lösungen entwickelt, welche einen harmonischen Übergang der Unternehmensleitung auf einen Nachfolger ermöglicht haben.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite, falls Sie mit anderen Unternehmen Kooperationen oder Joint-Ventures eingehen möchten.

Bei auftretenden innergesellschaftlichen Konflikten oder rechtlich komplexen Entscheidungen besteht die Möglichkeit, dass wir zusammen mit Ihnen Gesellschafterversammlungen vorbereiten, Sie bei Gesellschafterversammlungen vertreten bzw. begleiten, Gesellschaftsbeschlüsse bzw. Anträge vorbereiten oder zusammen mit Ihnen den Versuch einer gütlichen Einigung unternehmen.

Lassen sich Konflikte nicht einvernehmlich beilegen, nehmen PSP Rechtsanwälte Ihre rechtlichen Interessen auch engagiert auch in gerichtlichen Verfahren wahr. Dies betrifft nicht nur die Anfechtung oder das Zustandekommen von Gesellschafterbeschlüssen, sondern auch die Geltendmachung von Informationsrechten, die Durchsetzung des Ausscheidens eines Gesellschafters oder der Schutz davor, die Regulierung von Ansprüchen aus Anlass des Ausscheidens eines Gesellschafters (z.B. Abfindung, Erben) etc.

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