Arbeitsrecht

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht KölnPSP-Rechtsanwälte betreuen – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer – alle Teilbereiche des Arbeitsrechts, von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung und der arbeitsgerichtlichen Interessenwahrnehmung.

Die Gestaltung, Überprüfung oder Anpassung bzw. Vereinheitlichung von Arbeitsverträgen innerhalb eines Betriebes ist mit Rücksicht auf aktuelle Gesetzesänderungen und die sich ständig ändernde arbeitsrechtliche Rechtsprechung eine Aufgabe, bei der Sie PSP Rechtsanwälte unterstützen können.

Auch bei den alltäglichen Problemen des Arbeitsrechts, wie z.B. Arbeitszeit, Weisungsrecht, Versetzung, Urlaub, Krankheit, Nebentätigkeit, Abmahnung, Mutterschutz- und Erziehungsurlaub etc. stehen Ihnen PSP Rechtsanwälte – erforderlichenfalls auch kurzfristig – als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite.

Besteht in einem Betrieb ein Betriebs- bzw. Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung sind PSP Rechtsanwälte entweder auf Arbeitergeber- oder auf Betriebsratsseite in der Lage Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu gestalten, zu verhandeln und – erforderlichenfalls auch arbeitsgerichtlich – einer Regelung zuzuführen.

Eine besondere Expertise besteht bei PSP Rechtsanwälten im Bereich des kirchlichen, insbesondere des katholischen Arbeitsrechts aufgrund jahrzehntelanger Tätigkeit für kirchliche Arbeitgeber, Organisationen oder deren Beschäftigte. Ebenso sind PSP Rechtsanwälte mit den einschlägigen Themen der Zeitarbeit und des Outsourcing vertraut.

Entwickeln sich Arbeitsverhältnisse problematisch, stehen Ihnen die Kenntnisse der PSP Rechtsanwälte im Bereich der Abmahnung, Kündigung – einschließlich des Abschlusses von Aufhebungsvereinbarungen – und der Zeugniserstellung bzw. Zeugnisüberprüfung zur Verfügung.

Aufgrund der bestehenden Erfahrungen im Bereich von Unternehmensverkäufen sind PSP Rechtsanwälte auch in der Lage Betriebsübergänge (§ 613a BGB) zu planen, zu überprüfen, zu verhandeln und vertraglich zu regeln.

Selbstverständlich gehört zum arbeitsrechtlichen Portfolio der PSP Rechtsanwälte auch die Wahrnehmung der Interessen von Arbeitgebern oder Arbeitsnehmern in arbeitsgerichtlichen Gerichtsverfahren, z.B. bei Kündigungsschutzprozessen, betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren.

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