Forderungsmanagement

Ihre Rechtsanwälte für Forderungsmanagement

Forderungsmanagement KölnPSP Rechtsanwälte verfügen auch über eine eigene Abteilung „Modernes Forderungsmanagement“. Im Unterschied zu Inkasso-Unternehmen, umfasst die Tätigkeit der PSP Rechtsanwälte nicht nur die bloße Forderungsbeitreibung, sondern beinhaltet – nach Wahl des Mandanten – ein Paket an rechtlichen Beratungs- und Dienstleistungen, was auch durch den Begriff „Forderungsmanagement“ zum Ausdruck gebracht wird.

Falls gewünscht, führen PSP Rechtsanwälte zusammen mit den Mitarbeitern des betreuten Unternehmens auf der Basis bisheriger Erfahrungen eine tatsächliche und rechtliche Schwachstellenanalyse der bestehenden Forderungsbeitreibung durch und unterbreiten hieran anknüpfend betriebsspezifische Optimierungsvorschläge.

Ein Leistungsmerkmal der PSP Rechtsanwälte besteht in der Strukturierung des betrieblichen und anwaltlichen Mahnwesens. Hierbei werden nicht die notwendigen rechtlichen Vorgaben umgesetzt, sondern zur Effektivitätssteigerung auch sprachliche und psychologische Aspekte berücksichtigt. Dies schließt auch die Möglichkeit fernmündlicher Nachfragen oder Zahlungsaufforderungen bei Schuldnern ein.

Effektive Forderungsbeitreibung und das Interesse an der Erhaltung der Geschäftsbeziehung schließen sich entgegen einer weit verbreiteten Auffassung nicht aus. Beide Ziele lassen sich grundsätzlich durch die von PSP Rechtsanwälten favorisierte gleichermaßen stringente wie transparente Vorgehensweise realisieren.

Bei der gerichtlichen Geltendmachung entscheiden PSP Rechtsanwälte in Absprache mit Ihnen unter Effektivitätsgesichtspunkten zwischen der Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden oder der Einreichung einer Klage. Die Prozessvertretung ist bundesweit durch ein Netzwerk kooperierender Rechtsanwälte gesichert. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung werden von PSP Rechtsanwälten nur ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte eingesetzt, was sich in der Zwangsvollstreckungsquote niederschlägt.

Das anwaltliche Forderungsmanagement ist wirtschaftlich auch kostengünstig, da Anwaltskosten – anders als die Kosten von Inkassounternehmen – uneingeschränkt gegenüber einem unterlegenen Schuldner erstattungsfähig sind und von diesem getragen werden müssen.

Ferner haben PSP Rechtsanwälten mittlerweile bei einer Reihe von Unternehmen erfolgreich Maßnahmen zur Absicherung ihrer Forderungen eingeführt, soweit dies branchen- und betriebsspezifisch möglich gewesen ist. Zudem unterstützen PSP Rechtsanwälte Sie im Bereich Factoring, Globalzession sowie in Bezug auf Warenkreditversicherer.

Das Forderungsmanagement von PSP Rechtsanwälten ist auch transparent. PSP Rechtsanwälte verfügen über die eigene Reporting-Software „Hector“, welche es Ihnen ermöglicht, jeden Tag „rund um die Uhr“ die Beitreibungsaktivitäten und -erfolge im Detail zu verfolgen, in Bezug auf Ihre Beitreibungs-Forderungen Auswertungen durchzuführen und Kostenanalysen vorzunehmen. Die Software „Hector“ wird unseren Mandanten vergütungsfrei zur Verfügung gestellt.

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