PSP-Werte

Erfolg folgt, wenn man sich selber folgt

  • selbstverstaendnis

  • Selbstverständnis

    Die PSP Rechtsanwälte verstehen sich als Rechtsdienstleister mit bestimmten Werten. Dieses Selbstverständnis ist für uns von Bedeutung, weil es die fachliche und menschliche Basis unserer anwaltlichen Tätigkeit bildet. Deshalb kümmern wir uns um Ihre rechtlichen Belange als Anwalt und als Mensch.

  • Kompetenz

    Eine effektive Mandats- und Mandantenbetreuung besitzt für uns Priorität. Fachliche Qualifikation, Spezialisierung, Branchenkenntnis, stete Fortbildung sowie soziale Kompetenz durch Einfühlungsvermögen, Durchsetzungsfähigkeit und Hilfsbereitschaft sind hierfür wesentliche Voraussetzungen.

  • kompetenz

  • engagement

  • Engagement

    Aufgrund der Identifikation mit dem Anwaltsberuf, seiner Selbstverständlichkeit und Unabhängigkeit sowie Spaß bei der Arbeit, lösen wir Aufgaben mit Engagement und Optimismus. Gleichzeitig lassen wir Raum für persönliche Lebenskonzepte und pflegen die Balance von Beruf und Privatleben, damit die Leidenschaft für die anwaltliche Tätigkeit erhalten bleibt.

  • Teamfähigkeit

    Wir schätzen Individualität ebenso wie unterschiedliche Persönlichkeiten und Arbeitsstile, welche sich ergänzen. Unser Teamwork bei den PSP Rechtsanwälten in einem Arbeitsklima wechselseitiger Unterstützung und Hilfsbereitschaft funktioniert weitgehend ohne hierarchische Strukturen, weshalb sich gute Argumente und kreative Ideen durchsetzen.

  • teamfaehigkeit

  • kooperation

  • Kooperation

    Teamgeist wird von uns nicht nur intern, sondern auch extern praktiziert, indem wir außerhalb unserer fachlichen Kernkompetenzen in einem Netzwerk mit anderen Spezialisten zusammenarbeiten. Bewährt hat sich insbesondere die Zusammenarbeit mit Steuerberatern. Da die PSP Rechtsanwälte keine Steuerberatung anbieten, greifen Steuerberater gerne auf die rechtliche Kooperation mit uns zurück.

  • Transparenz

    Bei den PSP Rechtsanwälten wissen Sie, was Ihr Recht kostet. Bei Mandatserteilung vereinbaren wir mit Ihnen, ob sich unser Honorar aus dem anwaltlichen Stundenaufwand oder dem Gegenstandswert berechnet. Auch Prozesskostenhilfe und die Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen sind uns vertraut.

  • transparenz

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