Telefonkonferenz

Sofortige Kommunikation

  • Besprechungen oder Verhandlungen zwischen mehreren Gesprächsteilnehmern müssen häufig ohne zeitliche Verzögerung durchgeführt werden. Zum Teil handelt es sich auch um kurze oder untergeordnete Abstimmungen, die keine persönliche Anwesenheit mit den damit verbundenen Abwesenheits- und Reisezeiten rechtfertigen.

  • Die PSP Rechtsanwälte kennen diese Notwendigkeiten. Wir verfügen deshalb über eine Vielzahl eigener, bereits eingerichteter Telefon-Konferenzräume, welche zur sofortigen – also auch spontanen – Nutzung zur Verfügung stehen. Die Einwahl erfolgt unkompliziert ohne Verwaltungsaufwand (keine PIN-Eingabe). Die Sicherheit wird dadurch gewährleistet, dass sich nur diejenigen Personen einwählen können, welcher die jeweilige Telefon-Konferenznummer mitgeteilt worden ist.

  • Für Mandanten, zu denen die PSP Rechtsanwälte in einer kontinuierlichen Mandatsbeziehung stehen, besteht die Möglichkeit, feste Telefonnummern für Telefonkonferenzen einzurichten, auf welche standardmäßig zurückgegriffen wird.