Bankrecht

Ihr Experte für Bankrecht aus Köln

Bankrecht KölnPSP Rechtsanwälte betreuen auch das rechtliche Spezialgebiet des Bankrechts, insbesondere für Kreditinstitute, weshalb unsere Kanzlei mittlerweile seit über 20 Jahren bankrechtliche Seminare für Mitarbeiter von Kreditinstituten durchführt (Link zu Bank-Seminaren).

Die Beratung und Interessenwahrnehmung für Kreditinstitute erstreckt sich auf das Gebiet des Verbraucherkreditrechts und umfasst auch die einzuhaltenden Formalien einschließlich der damit zusammenhängenden Möglichkeit des Verbraucherwiderrufs, der Abgrenzung von Verbrauchern und Unternehmern, die rechtlichen Anforderungen an verbundene und zusammenhängende Verträge sowie die Umsetzung der jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen (z.B. EU-Wohnimmobilienkredit-Richtlinie: Kreditwürdigkeitsprüfung, Kopplungsverbot, Kündigungsbefugnisse).

Darüber hinaus sind PSP Rechtsanwälte mit der Bestellung und Vereinbarung von Krediten oder Kreditsicherheiten, auch unter insolvenzrechtlichen Aspekten, d.h. in der Krise, nach Eintritt der Insolvenzreife oder zum Zweck der Unternehmenssanierung, sowie der Abwehr von Anfechtungsansprüchen durch Insolvenzverwalter vertraut. Ebenso sind PSP-Rechtsanwälte damit vertraut, Unternehmen oder Kreditinstitute im Rahmen einer Unternehmenssanierung – innerhalb oder außerhalb eines Insolvenzverfahrens – zu betreuen.

Die bankenrechtliche Kenntnis schließt auch die Regelung von Kreditsicherheiten mit Auslandsbezug, wie z.B. Patronatserklärungen, internationale Garantien oder „Parallel Debts“ ein.

Eine besondere Expertise besteht auf Seiten der PSP Rechtsanwälte in Bezug auf Konsortial- und Sicherheitenpool-Vereinbarungen, weshalb auf diesem Gebiet ebenfalls seit Jahren von PSP Rechtsanwälten kontinuierlich spezielle Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt werden (link auf Seminar). Das rechtliche Repertoire umfasst die Prüfung, Beratung, Prüfung und Verhandlungen von Konsortial- und Sicherheitenpool-Verträgen, auch soweit ausländische Vertragspartner daran beteiligt sind.

Darüber hinaus sind PSP Rechtsanwälte auch im Bereich der Beratung und Interessenwahrnehmung in Zusammenhang von Haftungsfragen betreffend Beratungsfehler (z.B. Anlageberatung) aktiv.

Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre rechtlichen Interessen in bankenrechtlichen Gerichtsverfahren.

Ansprechpartner für das Themengebiet Bankrecht

Wie können wir Ihnen helfen?

Zur Kontaktaufnahme