Insolvenzrecht

Sanierungs- und Insolvenzrecht

Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht

Insolvenzrecht KölnBei dem Sanierungs- und Insolvenzrecht handelt es sich um eine spezielle Rechtsmaterie, mit dem üblicherweise Insolvenzverwalter vertraut sind. PSP Rechtsanwälte betreiben keine Insolvenzverwaltung, sondern verstehen sich als fachkundiger ‚Gegenspieler‘ gegenüber der Institution der Insolvenzverwalter.

Für Unternehmen oder Unternehmer stellt sich bei ungünstigem Geschäftsverlauf ab einem gewissen Zeitpunkt die Frage nach der gesetzlichen Notwendigkeit einer Insolvenzantragstellung sowie bestehenden oder ggf. bereits realisierten Haftungsrisiken. PSP Rechtsanwälte stehen Ihnen in einer derartigen Krisensituation beratend zur Seite und klären zusammen mit Ihnen die insolvenzrechtlich relevanten Fragestellungen.

Im Rahmen unserer insolvenzrechtlichen Beratung prüfen wir – zusammen mit Ihrem Steuerberatungsbüro oder einem ggf. von Ihnen engagierten Unternehmensberater – die rechtlichen Möglichkeiten einer Sanierung und wägen dabei die Vor- und Nachteile einer Sanierung innerhalb oder außerhalb eines Insolvenzverfahrens ab. Sofern ein Sanierungsversuch außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchgeführt werden soll, verfügen PSP Rechtsanwälte über einschlägige Erfahrungen betreffend die notwendigen Verhandlungen mit Kreditgebern, Gläubigern, Gesellschaftern, Arbeitnehmern etc.

Im Rahmen eines vorläufigen oder eröffneten Insolvenzverfahrens prüfen wir die vom Insolvenzverwalter oder Dritten (z.B. Finanzamt, Träger der Sozialversicherung) geltend gemachten Ansprüche auf ihre Berechtigung und machen bestehende Einwände – erforderlichenfalls auch gerichtlich – geltend.

Eine besondere Expertise der PSP Rechtsanwälte besteht in diesem Zusammenhang bei der Interessenvertretung von Kreditinstituten, welche innerhalb oder außerhalb einer Insolvenz eine Unternehmenssanierung begleiten möchten, sich aber keinen haftungsrechtlichen Risiken aussetzen und nach Möglichkeit „insolvenzfeste“ Kreditsicherheiten in der Krise erhalten wollen. Werden Anfechtungsansprüche von Insolvenzverwaltern in Bezug auf Kreditsicherheiten geltend gemacht, können Kreditinstitute ebenfalls auf PSP Rechtsanwälte als insolvenzrechtlich kompetente Berater und Interessenvertreter zurückgreifen.

Sofern strafrechtliche Vorwürfe in Zusammenhang mit einer Insolvenz zur Diskussion stehen, arbeiten PSP Rechtsanwälte mit hierauf spezialisierten Strafverteidigern zusammen, so dass die Kombination der Fachkompetenz aus Strafrecht und Insolvenzrecht sichergestellt ist.

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