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Kreditsicherheiten in der Insolvenz

Seminarreihe Insolvenzrecht

Zielgruppe und Nutzen

  • Seminar Insolvenzrecht Kreditsicherheiten

  • Zielgruppe

    • Mitarbeiter in Kreditinstituten wie z.B. Firmenkundenbetreuer, Kreditanalysten, Kreditsachbearbeiter und Mitarbeiter der Marktfolge, Revisoren
    • Mitarbeiter in Rechtsabteilungen von Kreditinstituten

    Nutzen
    • Rechtssicherheit bei der Feststellung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
    • Einräumung „insolvenzfester“ Kreditsicherheiten – verbleiben-de Risiken
    • Systematisches Verständnis der Insolvenzanfechtungs-Tatbestände aus Bankensicht
    • Verwendung von Checklisten für die Bankenpraxis
    • Berücksichtigung der jeweils aktuellen insolvenzrechtlichen Rechtsprechung

Gliederung und Inhalte


  • Allgemeiner Inhalt

    • Bedeutung des Ablaufs des Insolvenzverfahrens für die Insolvenzanfechtung
    • Verständnis der Funktionsweise der Insolvenzanfechtungstatbestände
    • Insolvenztatbestände: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung – Feststellung in der Praxis

    Gliederung
    • Ablauf des Insolvenzverfahrens
    • Insolvenztatbestände: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung im Detail – aktuelle Rechtsprechung
    • Maßgebliche bankenrelevante Anfechtungstatbestände – Darstellung anhand von Checklisten
    • Gewährung von Kreditsicherheiten in der Krise (Gestaltungsmöglichkeiten, Risiken, Fallstricke)

Methodik und Dauer


  • Methodik
    • Powerpoint-Präsentation
    • Verwendung von Übersichten und Checklisten
    • Rechtsprechung-Workshops mit den Teilnehmern

    Das Seminar ist – wie bei PSP-Seminaren üblich – sachverhalts-, problem- und lösungsorientiert, nicht jedoch paragraphenorientiert. Vermittelt wird die Systematik rechtlicher Regelungen, die möglichst in Erinnerung bleiben und in der Praxis rekapituliert werden können.

    Dauer
    1 Tag

Referent



  • Dr. Joachim Pietzko

    Herr RA Dr. Joachim Pietzko ist ein erfahrener Referent, welcher bereits sein Studium und Referendariat durch Vorträge als Repetitor finanziert hat. Seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit ist er im Bereich der rechtlichen Fortbildung tätig und führt Vortragsveranstaltungen in den Rechtsgebieten des Bank-, Insolvenz- sowie Handels- und Gesellschaftsrechts durch. Seine Vorträge zeichnen sich dadurch aus, dass komplizierte Paragraphen durch Systematik, Übersichten und Check-Listen ersetzt, wodurch sie für die Praxis verständlich und anwendbar werden.