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Gesellschaftsrecht für Geschäftsführer

Seminarreihe Geschäftsführer

Zielgruppe und Nutzen


  • Seminar Gesellschaftsrecht für Geschäftsführer Köln

  • Zielgruppe
    • Geschäftsführer, Gesellschafter, Existenzgründer

    Nutzen
    • Kenntnis und Verständnis typischer Inhalte einer GmbH-Satzung
    • Rechtssicherheit im Umgang zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern
    • Praxisnahe Handhabung häufiger Fallkonstellationen (z.B. Durch-führung von Gesellschafterversammlung, Informationsrechte Gesellschafter etc.)
    • Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung

Gliederung und Inhalte


  • Allgemeiner Inhalt

    • Inhalt und Bedeutung der GmbH-Satzung für die tägliche Praxis
    • Alternative Gestaltungsmöglichkeiten

    Gliederung
    • GmbH-Gründung (Ablauf, Haftungsrisiken)
    • Kapitalaufbringung – Kapitalerhaltung;
    • Vertretung der GmbH (Geschäftsführer, Prokurist, Handlungsbevollmächtigter – Gestaltungsmöglichkeiten);
    • Informationsrechte des Gesellschafters
    • Geschäftsanteil (Abtretung, Vinkulierung, gutgläubiger Erwerb)
    • Gesellschafterversammlung (Formalien, Durchführung, Beschlüsse, Stimmrechtsverbote)
    • Wettbewerbsverbot für Gesellschafter
    • Einziehung Geschäftsanteil (Voraussetzungen, Abfindung, Gestaltungsmöglichkeiten)
    • Einrichtung eines Beirates

Methodik und Dauer


  • Methodik
    • Powerpoint-Präsentation
    • Verwendung von Checklisten
    • Analyse Regelungen einer typischen GmbH-Satzung

    Das Seminar ist – wie bei PSP-Seminaren üblich – sachverhalts-, problem- und lösungsorientiert, nicht jedoch paragraphenorientiert. Vermittelt wird die Systematik rechtlicher Regelungen, die möglichst in Erinnerung bleiben und in der Praxis rekapituliert werden können.

    Dauer
    1 Tag

Referent



  • Dr. Joachim Pietzko

    Herr RA Dr. Joachim Pietzko ist ein erfahrener Referent, welcher bereits sein Studium und Referendariat durch Vorträge als Repetitor finanziert hat. Seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit ist er im Bereich der rechtlichen Fortbildung tätig und führt Vortragsveranstaltungen in den Rechtsgebieten des Bank-, Insolvenz- sowie Handels- und Gesellschaftsrechts durch. Seine Vorträge zeichnen sich dadurch aus, dass komplizierte Paragraphen durch Systematik, Übersichten und Check-Listen ersetzt, wodurch sie für die Praxis verständlich und anwendbar werden.